Wiedereintritt
Gott spricht: Wendet euch zu mir, so werdet ihr gerettet, aller Welt Enden; denn ich bin Gott, und sonst keiner mehr. Jesaja 45,22
Getauft. Konfirmiert. Ausgetreten?
Lebenswege verlaufen nicht geradlinig. Getauft, konfirmiert, kirchlich verheiratet … Das ist kein selbstverständlicher Lebenslauf mehr. Heute bahnt sich jeder Mensch seinen eigenen Lebensweg. Das Leben erfährt Brüche.Nur zerbrechen soll es daran nicht. Vielleicht stellt sich bei Ihnen die Sehnsucht nach Wegweisern ein und die Kirche rückt wieder in Ihren Blick. Der erste Schritt, um wieder in Kontakt zur Kirche zu kommen, fällt nicht immer leicht. Doch er ist möglich. Sie werden erwartet.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Pfarrerin Luise Schramm vereinbart gern ein Gespräch mit Ihnen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie den Wiedereintritt. Die Wiederaufnahme kann durch die Teilnahme am Gemeindegottesdienst – und darin besonders an der Abendmahlsfeier – begangen werden. Sie gehören dann in der Regel zu der Kirchgemeinde, in deren Bereich Sie wohnen.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder Taufgespräche voraus.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. Sie übernimmt soziale und diakonische Aufgaben. In der Kirche tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte. Sie können Pate werden, sich konfirmieren und kirchlich trauen lassen und das christliche Begräbnis in Anspruch nehmen. Die vielen Angebote Ihrer Kirchgemeinde stehen Ihnen offen.
Sie haben zudem das Recht, an den Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt, der beim zuständigen Standesamt erfolgen muss, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Als Kirchensteuer werden 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer einbehalten. Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Die Gemeinden erbitten von allen erwachsenen Gemeindegliedern einen jährlichen Beitrag zur Unterstützung der Arbeit vor Ort, das Kirchgeld.