Kirchgeld
Das Kirchgeld wird in unserer Landeskirche seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sogenannte Ortskirchensteuer erhoben.
Das Kirchgeld verbleibt zu 100 % in der Kirchgemeinde und steht dort zur Stärkung des Haushalts zur Verfügung. Das Kirchgeld ist in unserer Landeskirche ein Pflichtbeitrag und keine freiwillige Abgabe. Auf diese Weise sollen alle Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr an der Finanzierung des kirchgemeindlichen Lebens beteiligt werden. Der Mindestbetrag liegt bei 6 € pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit und beruht auf einer gewissenhaften Selbsteinschätzung.
Die Kirchgemeindemitglieder erhalten jährlich einen Kirchgeldbescheid mit der Tabelle zur Selbsteinschätzung. Für das, was uns wichtig ist – nämlich eine lebendige, freundliche und einladende Gemeinde – sind wir bereit, materielle Verantwortung zu übernehmen.